Wie definiert sich eine Berufsunfähigkeit?
Wer nicht nur sich, sondern auch mitzuversorgende Familienmitglieder zusätzlich absichern will, sollte auch daran denken, jederzeit durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung berufsunfähig werden zu können.Nur allzu gern schieben die meisten den Gedanken daran weit von sich, jedoch: wen es trifft, muss nicht nur die körperlichen Einschränkungen in Kauf nehmen, sondern meist auch mit finanziellen Einschränkungen rechnen.Denn verliert man seinen Arbeitsplatz, wird die Lebensgrundlage, das monatliche Einkommen entzogen. Wer dann auf die gesetzliche Absicherung in Form der Invalidenrente hofft, wird bitter enttäuscht.Derjenige, der krankheitsbedingt vorzeitig aus dem Berufsleben aussteigen muss, sollte wenigstens versuchen, die finanziellen Folgen mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung aufzufangen.Meist stellt man sich die Frage, wann eine solche Versicherung überhaupt eintritt.In der Regel liegt eine Berufsunfähigkeit vor, wenn der Versicherte nachweislich durch eine Körperverletzung, eine schwere Erkrankung, oder einen berufsbedingten Kräfteverfall nicht mehr in der Lage ist, weiterhin im Berufsleben stehen zu können.Dabei ist auch von Bedeutung, ob dem geschädigten Versicherten auch eine andere Tätigkeit angetragen werden kann. Meist orientiert sich eine Beurteilung daran, wie seine bisherige Qualifikation ausgesehen hat und in welcher Gehaltsstufe der Arbeitnehmen gestanden hat.Im Klartext heißt dies, dass der Versicherte nicht ohne weiteres abqualifiziert werden kann.Allerdings muss man davon ausgehen, dass es unter den verschiedenen Versicherern Konditionsunterschiede gibt, sodass angeraten wird, im Vorfeld Vergleiche hinsichtlich dieser Regelungen anzustellen.Besonders wichtig ist für den geschädigten Versicherten die Frage nach der Höhe der Berufsunfähigkeitsrente.In der Regle richtet sich diese Leistung nach dem Grad der Invalidität. Bereits beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann das neue Mitglied die Höhe der Rente festlegen lassen; und dies auch in Bezug auf den jeweiligen Invaliditätsgrad.Meist werden zwei Varianten angeboten. Eine so genannte Pauschalregelung sieht eine volle Rentenzahlung vor, wenn der Versicherte zu wenigstens 50 Prozent berufsunfähig geworden ist. Erreicht man diesen Prozentsatz nicht, muss man damit rechnen, leer ausgehen zu müssen.Schon allein aus diesem Grunde bietet sich ein Staffelsystem an, da sich eine Berufsunfähigkeit auch schleichend einstellen kann. Dann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung bereits bei einer 25prozentigen Berufsunfähigkeit.Mit einer vollen Rentenzahlung kann man jedoch erst dann rechnen, wenn eine Berufsunfähigkeit zu wenigstens 75 Prozent vorliegt und zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.
Autor:
Max Paul
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