Wechsel zwischen den Versicherungen
Seit April dieses Jahres ist es Pflicht, einer Krankenversicherung beizutreten, denn es gibt immer noch viele, die nicht krankenversichert sind. Weiterhin sind auch viele privat krankenversichert. Man ist berechtigt einer privaten Krankenversicherung beizutreten bzw. in eine solche zu wechseln, wenn das eigene Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Wenn das Einkommen jedoch wieder fällt, durch Arbeitslosigkeit oder ähnliches, ist es schwer, wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Durch die Verfügung des Gesetzgebers, dass alle versichert sein müssen, bleibt der gesetzlichen Krankenversicherung nichts weiter übrig, als die ausgetretenen Mitglieder wieder aufzunehmen. Wer zuletzt privat versichert war, muss wieder in der privaten Krankenversicherung aufgenommen werden. Es gibt hierfür die Möglichkeit eines Standardtarifs. Dieser entspricht von den Leistungen her den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch der Beitragssatz darf nicht den Beitragssatz überschreiten, den die gesetzliche Krankenversicherung mit den höchsten Prozentsätzen hat.
Wenn man mit seinen Beiträgen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt und Mitglied in der PKV war, nun aber in die gesetzliche zurück möchte, kann man auch versuchen über den Arbeitgeber das Gehalt wieder soweit zurückzuschrauben, dass er unter die Beitragsbemessungsgrenze fällt. So ist die gesetzliche Krankenversicherung dazu gezwungen, denjenigen wieder aufzunehmen. Eine weitere Möglichkeit diesen Wechsel zu ermöglichen ist, bei einem Arbeitgeberwechsel. Wenn man zwischen diesen Wechseln Leistungen durch das Arbeitsamt beziehen muss, ändert sich der Status und man kann wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Ob diese Möglichkeit allerdings zwangsläufig herbeigeführt werden sollte, sei dahingestellt. Wenn dem Mitglied die Beiträge in der privaten Krankenversicherung zu hoch sind, sollte dies nicht unbedingt geändert werden, indem man der gesetzlichen Krankenversicherung beitreten möchte. Es besteht genauso die Möglichkeit, in eine andere private Krankenversicherung zu wechseln, deren Leistungen identisch mit der bisherigen sind, die aber deutlich geringere Beiträge verlangt.
Autor:
Torsten Maue
torsten.maue@gmail.com