Karge Witwenrenten machen die Bedeutung der Sterbegeldversicherung deutlich


Insgesamt ist die Wirtschaftslage in Deutschland in den letzten Jahren recht angespannt. Höhere Lebenshaltungskosten, stagnierende Löhne und Renten - all dies führt zu einer insgesamt schwierigeren finanziellen Situation des Einzelnen. Diese sich erneuernde Wirtschaftslage ist eine Tatsache, der wir uns letztlich alle stellen müssen. So wie sich die finanzielle Situation des Einzelnen verändert, so besteht nun auch einer veränderter Bedarf hinsichtlich der Absicherung in finanzieller Hinsicht. Wer noch jung genug ist, kann mit dem privaten Aufbau der Altersversorgung noch gute Vorsorge erzielen. Ist man aber bereits - möglicherweise gemeinsam mit dem Partner - im wohlverdienten Ruhestand, so lassen sich trotzdem noch einige Vorsorgen treffen, die im Todesfall für finanzielle Entlastung des Partners sorgen. Gerade die Witwenrente ist in Deutschland tendenziell sehr karg. Das liegt zum einen daran, dass Frauen, die derzeit im Rentenalter sind, häufig auf eine Rente, die sich aus dem Einkommen ihres Partners ergibt, abhängig sind. Gerade die Witwenrente fällt dann häufig sehr schmal aus, denn im Todesfall des Versicherten, als des Ehemannes, muss mit einem Bruchteil der bisherigen, gemeinsam bezogenen, Rente ausgekommen werden. Leider bleiben aber feste Kosten wie Miete, Strom, Gas und auch Telefonkosten in gleicher Höhe bestehen. Kommen nun noch Kosten für die Bestattung des Ehemannes hinzu, so werden mögliche restliche Vermögensbestände aus Ansparzeiten nun gänzlich aufgebraucht. Die Trauer um den Partner wird nu auch noch mit finanziellen Sorgen beschattet. Dabei ist der Abschluss einer Sterbeversicherung eine sehr sinnvolle finanzielle Absicherung - gerade für die Witwe. Die Sterbegeldversicherung kann auch im fortgeschrittenen Alter noch abgeschlossen werden, denn bis zum Alter von 85 Jahren ist noch ein Abschluss dieser Versicherung möglich. Auch ist der Abschluss einer Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen durchaus möglich, was gerade im höheren Alter häufig sinnvoll ist. Durch Gesundheitsreformen ist die Krankenkasse seit 2004 von Zuzahlungen zur Bestattung befreit - ein weiterer Grund, den hinterbliebenen Partner vor Kosten von durchschnittlich 5.000 Euro für eine Bestattung zu schützen. Autor: Björn Kasper kasper@vsp-services.com