Die Todesfallabsicherung durch die Sterbegeldversicherung
Die Todesfallabsicherung ist den meisten Bürger bekannt und die Notwendigkeit den meisten auch bewusst. Lebensversicherungen werden zum Zweck der finanziellen Versorgung der eigenen Familie im Todesfall abgeschlossen. Die wirtschaftliche Lage der Lieben soll sich auch - oder gerade - durch diesen traurigen Anlass nicht auch noch negativ verändern. So ist den meisten Menschen die Notwendigkeit der Absicherung der Hinterbliebenen im Falle des eigenen Todes schon sehr bewusst. Oftmals endet das Bewusstsein für diese Todesfallabsicherung aber dann, wenn die eigenen Kinder langsam aber sicher auf eigenen finanziellen Füßen stehen. Nun wird eher das Augenmerk auf das eigene Alter - also die Rentenzeit - gelegt. Aber auch hier sollte die Hinterbliebenenabsicherung noch bedacht werden, denn was geschieht im eigenen Todesfall?
Sollten noch eigene Ersparnisse vorhanden sein, die aufgrund der sich zur Zeit ständig verschärfende wirtschaftlicher Situation nicht in die eigene Altersversorgung geflossen sind, so werden große Teile eines möglichen Erbes für eine Bestattung erforderlich. Eine durchschnittliche Bestattung in Deutschland kostet rund 5.000 Euro. Da Krankenkassen seit dem Jahr 2004 im Rahmen der Gesundheitsreform von der Kostenbeteilung an Bestattungen befreit sind, sind nun die Hinterbliebenen für die Kosten, die aus der Bestattung des Verwandten entstehen, verantwortlich. So besteht nun für die Bürger nicht nur hinsichtlich der Altersversorgung, sondern auch im Bezug auf den eigenen Todesfall Vorsorgebedarf. Zur Trauer um den geliebten Menschen sollen schließlich nicht noch finanzielle Sorgen hinzukommen, die sich aus den Bestattungskosten ergeben.
Der Todesfallschutz durch eine Sterbegeldversicherung lässt sich mit geringen finanziellen Mitteln monatlich aufbauen. Fast unbemerkt im monatlichen Budget wird so eine Todesfallabsicherung aufgebaut, die sich im Bedarfsfall als sehr nützlich erweist.
Arbeitslosengeldempfänger, besonders im Bereich des Arbeitslosengeld II, befürchten oft, dass diese Todesfallabsicherung als Vermögen im Falle des Arbeitslosengeldbezug zunächst aufgebraucht werden muss. Hier lässt sich mit einigen wirksamen und völlig legalen Mitteln Vorsorge treffen. Ein Beratungsgespräch bietet Klarheit.
Autor:
Björn Kasper
kasper@vsp-services.com