Die Anhebung des Renteneintrittsalters und deren Einfluss auf die Berufsunfähigkeitsversicherung


Die Bundesregierung hat es kürzlich beschlossen: Ab dem Jahr 2012 wird das Renteneintrittsalter schrittweise von 65 Jahre auf 67 Jahre angehoben. Und zwar gilt das für alle ab dem Jahr 1964 Geborenen. Allerdings kann man auch nach 35 Beitragsjahren bereits schon mit 63 Jahren in Rente gehen, muss allerdings mit erheblichen Einbußen rechnen. Diese Anhebung des Renteneintrittsalters ist eine Folge des fortschreitenden demografischen Wandels in Deutschland. – Die Deutschen werden immer älter und es gibt immer weniger Beitragszahler.   67 Jahre, das ist aber bereits ein Alter, in dem viele Arbeitnehmer nicht mehr in der Lage sein werden in ihrem Beruf zu arbeiten. Hart treffen wird dies insbesondere Arbeitnehmer, die schwer körperlich arbeiten müssen in ihrem Beruf. Die Wahrscheinlichkeit, dass insbesondere diese Berufsgruppen bereits vor Rentenbeginn berufsunfähig werden, ist mit dieser Gesetzesvorgabe erheblich angestiegen.  

Auf lange Sicht hin wird diese Tatsache auch erhebliche Auswirkungen auf die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung haben. Der Grund dafür ist, dass einer der Faktoren, von denen die Kalkulation der Versicherungsprämien abhängig ist, die Berufsgruppe ist, der ein Antragssteller zuzuordnen ist, wobei die Arbeitnehmer, die schwere körperliche Arbeit verrichten im Bezug auf die Höhe der Versicherungsprämie das Nachsehen haben werden und wesentlich mehr für eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen werden müssen, als Antragsteller, die einen Schreibtischjob ausüben, wobei auch hier wenn sie länger arbeiten müssen bis zur Rente, auch mit zunehmenden Gesundheitsproblemen zu kämpfen haben werden, welche gegebenenfalls auch zu einer Berufsunfähigkeit führen, zum Beispiel Rückleiden, welche auch bei den Berufsgruppen, die körperlich schwer arbeiten eine der häufigsten Gründe für eine Berufsunfähigkeit ist.

Autor: Michaela Schleußner schleussner@vers-online.net