Der Gesundheitsfonds


Mit der Einführung der Gesundheitsfonds ab dem 01.01.2009 sollen die Beiträge der Versicherten über einen gemeinsamen Geldpool verwaltet werden. Arbeitgeber, Angestellte und der Staat zahlen die Beiträge künftig nicht mehr direkt an die Krankenkasse, sondern in „regional organisierte Einzugsstellen“ von wo aus die Gelder an die Kassen weitergeleitet werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen in den Gesundheitsfonds den gleichen Betrag, der vom Gesetzgeber festgelegt ist und folglich auch nur von ihm verändert werden kann. Der Gesundheits-Fonds erhält auch einen Steuerzuschuss, dieser ist jedoch begrenzt, da 95 % der Ausgaben aus den Beiträgen der Versicherten finanziert werden soll. Für das Jahr 2009 sind Zuwendungen des Staates von 4 Milliarden im Gespräch. Ab dem Jahr 2010 werden sich die Leistungen des Bundes um jährlich 1,5 Milliarden erhöhen bis die Summe von 14 Milliarden Euro erreicht ist.
Die Krankenkassen erhalten für jeden Versicherungsnehmer eine bestimmte Summe mit Zu- bzw. Abschläge je nach Alter, Geschlecht und Krankheit. Der Versorgungsbedarf jedes Versicherten wird durch die Berücksichtigung von kostenintensiven und chronischen Krankheiten genauestens eingeschätzt und das nötige Geld von der Krankenkasse zur Verfügung gestellt. Der erweiterte, morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich wird auch ab dem 01.01.2009 eingeführt. Falls die Beitragssätze nicht ausreichen und auch Kostenreduzierungen nicht zum gewünschten Ergebnis führen, müssen die Krankenkassen die fehlenden Geldbeträge ausgleichen, indem sie von ihren Mitgliedern einen Zusatzbetrag erheben. Dieser darf 1 Prozent des Einkommens nicht überschreiten. Die Gesundheitsreform sorgt dafür, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, was die Kosten angeht, überschaubarer dargestellt werden. Die Kasse, die ihre Gelder besser verwaltet, kann ihren Mitgliedern Vergünstigungen und Prämienzahlungen bieten. Jene, die schlechter wirtschaftet, muss die Geldlücken mit Zusatzbeiträgen von den Mitgliedern auffüllen. Auswirkungen des Gesundheitsfonds auf Länderebene werden durch die sogenannte Konvergenzklausel eingeschränkt. Dadurch sollen zu große regionale Belastungen durch erhöhte Zuweisungen aus dem Fonds vermieden werden. Die Kassen werden in Zukunft größere Verhandlungsfreiheit haben und können so mit Ärzten und Krankenhäusern über Leistungen und Preise besser verhandeln. Zudem müssen die Kassen bestimmte Hausarztversorgungen anbieten. Für Medikamente werden Höchstpreise festgelegt, um das weitere Ansteigen der Ausgaben zu verhindern. Der Gesundheitsfonds bringt viele Veränderungen in das Gesundheitssystem, die zum Bürokratieabbau führen.
Autor:
Sandra Stolz
ma(at)1a-krankenversicherung.org