Berufsunfähigkeitsversicherung zeitbegrenzt abschließen


Wer sich im aktiven Berufsleben befindet, denkt oftmals nicht darüber nach, wie sich ein unfall- oder krankheitsbedingter Ausfall der Berufsfähigkeit nachhaltig auswirken kann.

 

Neben den körperlichen Einschränkungen kommen dann in der Regel auch große finanzielle Probleme auf den Betroffenen zu. Verbunden damit ist, dass der gewohnte Lebensstandard nicht mehr in gewohnter Weise aufrechterhalten werden kann. Der gesetzliche Schutz in Form einer Invalidenrente reicht bei weitem nicht aus, die anfallenden Kosten zu decken.

Dabei trifft es hierzulande mehr Menschen als angenommen. Bereits jeder vierte Arbeitnehmer muss krankheitsbedingt vorzeitig aus dem Berufsleben und somit aus der Erwerbstätigkeit aussteigen.

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente greift zudem auch erst in den Fällen, wenn man nicht mehr in der Lage ist, auch einfachste Arbeiten übernehmen zu können.

Die Statistiken weisen zudem erschreckende Zahlen auf, die belegen, dass in zunehmenden Maße schwere Erkrankungen dazu führen, dass immer mehr Menschen an ihre finanziellen Grenzen heran geführt werden.

So stellt eine Berufsunfähigkeitsversicherung die geeignete Alternative dar, sich auf freiwilliger Basis und zusätzlich gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit absichern zu können.

Allerdings werden nicht automatisch alle Antragsteller von einer solchen Versicherung aufgenommen. So werden beispielsweise als problematisch eingestufte Berufsgruppen eher ungern von einigen Versicherern aufgenommen.

Jedoch existieren auch Versicherungen, die auch diejenigen absichern, die körperlich stärker beansprucht sind als andere und auch Arbeitnehmer, die sich einer erhöhten Gefahr aussetzen müssen. Jedoch sehen die Konditionen für solche Berufsgruppen anders aus als bei den anderen Arbeitnehmern.

So ist gelegentlich eine zeitliche Beschränkung für den jeweiligen Versicherungsschutz vorgesehen und eine Rentenzahlung wird nur unter bestimmten Umständen möglich. Eine Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente wird dann nur für einen Höchstzeitraum von drei Jahren gewährt. Damit verbunden ist die Bedingung, dass der berufsunfähige Arbeitnehmer nicht länger als zwei Stunden täglich in einem Beruf arbeiten kann und letztendlich eine Erwerbsunfähigkeit nachweisbar eingetreten ist. Erst dann kann der Versicherte mit weiteren Rentenzahlungen der Versicherung rechnen.

 

Autor:

Robert Jacobi
robert-jacobi(at)gmx.de