Steueroptimierung bei Zinseinnahmen


Die Basis einer jeden Strategie zum Vermögensaufbau stellen festverzinsliche Anlageformen dar. Sowohl Sparer als auch Anleger investieren Jahr für Jahr Milliarden an Euro in derartige Spar- und Anlageformen, zu denen unter anderem Tagesgeldkonten, Termingelder oder auch Anleihen gehören. Dabei gilt die Regelung, dass Zinseinnahmen oberhalb von 801 Euro pro Jahr und Person steuerpflichtig sind. Diese 801 Euro setzen sich aus einem Freibetrag von 750 Euro sowie einer Werbungskostenpauschale von 51 Euro pro Person zusammen und müssen beim kontoführenden Kreditinstitut mittels Freistellungsauftrag von der Besteuerung durch Kapitalertragssteuer und dem Solidaritätszuschlag freigestellt werden. Dabei kann dieser Betrag auch auf mehrere Konten verteilt werden, so etwa auf Girokonto und Tagesgeld-Konto. Ab 2009 wird die Besteuerung von Zinserträgen und Dividenden oberhalb dieses Freibetrages durch die pauschale Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag ersetzt. Clevere Anleger schauen sich deshalb schon jetzt nach Anleihen um, die zum einen unterhalb von 100 Prozent notieren und deren erster Zinstermin in 2009 liegt. Dann müssen die den Freibetrag übersteigenden Zinsen und Dividenden nicht mehr mit dem persönlichen Steuersatz, sondern nur noch mit der pauschalen Abgeltungssteuer versteuert werden. Hält man die Anleihen dabei länger als zwölf Monate im Depot und kauft diese vor dem 01. Januar 2009, so kann man eventuelle Gewinne aus der Differenz von Marktwert und Nominalwert steuerfrei vereinnahmen. Noch besser sind Anleger gestellt, die nur über ein sehr niedriges oder gar kein Einkommen verfügen. Diese können beim zuständigen Finanzamt eine so genannte Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Legen sie diese Nichtveranlagungsbescheinigung ihrem kontoführenden Kreditinstitut vor, so können sie auch Zinsen und Dividenden oberhalb des Freibetrages von 801 Euro pro Person steuerfrei vereinnahmen. Eine solche Nichtveranlagungsbescheinigung gilt immer maximal für drei Jahre und muss danach wieder erneut beantragt und eingereicht werden.

Autor:
Daniel Franke
info(at)tagesgeldvergleich.net