Rürup Rente interessant für Selbständige
Die Rürup Rente, auch BasisRente genannt, ist besonders für Selbständige interessant. Für diese Personengruppe kommt nämlich beispielsweise die Riester Rente nicht in Frage, weil diese für die meisten Selbständigen nicht steuerlich gefördert wird. Auch andere Rentenformen wie zum Beispiel die betriebliche Altersvorsorge, Kapitallebensversicherungen oder andere Formen der Rentenversicherung bringen für sie keine steuerlichen Vorteile und können auch nicht als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Wie bei der Riester Rente wird auch bei der Rürup Rente der angesparte Betrag nicht als Einmalzahlung angewiesen, sondern man erhält eine monatliche Rente. Im Falle des Todes des Versicherten verfällt der Restbetrag. Man kann dies jedoch umgehen, indem man im Vorfeld eine Zusatzversicherung, eine sogenannte Hinterbliebenenrente abschließt. Ein weiterer Vorteil der Rürup-Rente ist, dass im Falle einer längeren Arbeitslosigkeit der angesparte Betrag in einem Rürup-Vertrag nicht als Vermögen angerechnet wird. Des Weiteren ist die Rürup-Rente nicht pfändbar, solange noch Beiträge eingezahlt werden. Die Beiträge der Rürup-Rente sollen im Jahre 2025 komplett steuerlich absetzbar sein. Im Moment liegt der steuerlich absetzbare Anteil bei 64%. Pro Jahr wird dieser Prozentsatz um 2% aufgestockt. Als weitere Zusatzversicherung ist neben der Hinterbliebenenrente auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung möglich, die im Falle einer Berufsunfähigkeit die Zahlung der Beiträge übernimmt. Die Beiträge zu beiden Zusatzversicherungen können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. Die Rürup Rente wird von verschiedenen Versicherungen angeboten. Den besten Überblick kann man sich im Internet verschaffen. Hier findet man die Konditionen der verschiedenen Gesellschaften im Vergleich und kann sich in Ruhe die am besten geeignete aussuchen. Es ist auch möglich, online Angebote der Versicherer anzufordern und sich erst danach zu entscheiden.
Autor:
Carina Patzina
patzina@trendmile.com