Nach wie vor attraktiv- der klassische Bausparvertrag
Wer sich entschieden hat, in die eigene Immobilie zu investieren, um im Alter keine Miete mehr zahlen zu müssen, verlangt auch, während der Finanzierungsphase sorgenfrei leben zu können. Denn schätzt der Käufer oder Bauherr seine individuelle Finanzlage falsch ein, kann es zu empfindlichen Finanzierungslücken kommen. Daher ist es unerlässlich, eine maßgeschneiderte Baufinanzierung auf die Beine zu stellen. Wer ein solides Fundament dafür aufstellen will versucht, ein entsprechend hohes Eigenkapital anzusparen. Wenngleich heute schon Immobilienkredite auf dem Markt zu finden sind, die keine eigenen Mittel zwingend verlangen, verfolgen die meisten dennoch, die Finanzierung auf sichere Beine zu stellen und zu sparen Geld an.Wer diesen Posten „aufstocken“ will, hat zudem die Möglichkeit, selber mittels Eigenkapitalersatzleistungen diese Summe zu erhöhen. Obwohl bereits ein Klassiker, wählen Bauherren oder Käufer immer noch gern das Bausparen als geeignete Variante in Verbindung mit einer planungssicheren Immobilienfinanzierung. Zu den Grundsätzen eines Bausparvertrages gehört, dass mit festgelegten Beträgen kontinuierlich ein Bausparguthaben aufgebaut wird. Damit erwirbt sich der Bausparer einen Anspruch auf ein Bauspardarlehen. Zu den Vorzügen gehört, dass bereits beim Abschluss eines Bausparvertrages die Verzinsung der eingezahlten Beträge erfolgt und Tilgungs- sowie Zinssätze festgelegt werden. Auch Vater Staat trägt dazu bei, einen derartigen Vertrag attraktiv zu gestalten. Jedoch müssen bestimmte Kriterien vorausgesetzt werden, die unter anderem an Einkommensgrenzen gebunden sind. Eine Bindung an einen Bausparvertrag von sieben Jahren wird vorausgesetzt, wenn der Sparer staatliche Prämien und Zulagen nutzen will. Will der Bausparer innerhalb dieser Zeit und nach einer erfolgten Zuteilung seine Bausparmittel prämienunschädlich nutzen, muss er zweifelsfrei belegen können, dass die Gelder lediglich für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden. Wird die Bindungsfrist von sieben Jahren eingehalten, kann der Bausparer frei über sein Kapital verfügen, ohne dass Prämien verloren gehen. Wichtiges Kriterium eines Bausparvertrages ist die Zuteilung. Wird eine festgesetzte Summe in der Ansparphase erreicht, kann ein Vertrag zugeteilt werden. Im einzelnen bewertet die jeweilige Bausparkasse zu festgesetzten Terminen, ob alle dafür erforderlichen Kriterien als erfüllt gelten. So sind die Höhe der Summe und die Zeit in der angespart wurde, unter anderem entscheidend für die Zuteilung. Autor: Bob Paul bob-paul@gmx.com