Mit staatlicher Hilfe für das Alter vorsorgen
Längst ist es kein Geheimnis mehr, dass die gesetzliche Rente in Zukunft wohl nur noch eine Grundversorgung ermöglichen kann. Aber gerade im Alter fallen gerade im Hinblick auf die Gesundheitskosten größere Beträge an. Wenn man da nicht frühzeitig Vorsorge betrieben hat, sind erhebliche Einschränkungen die Folge. So sollte es heute selbstverständlich sein, neben der gesetzlichen und der betrieblichen Altersvorsorge auch noch ein weiteres Standbein zu wählen. Hier hat Vater Staat vor fünf Jahren einen wertvollen Beitrag in Richtung freiwilliger Vorsorge geleistet. Die Riester- Rente ermöglicht nahezu jedem sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, nicht nur für den Ruhestand anzusparen, sondern auch noch steuerliche Vergünstigungen und Zulagen nutzen zu können. Ein vorher bestimmter Betrag, der sich auf das Jahresbruttoeinkommen bezieht, wird jeden Monat angespart. Der Staat beteiligt sich mit attraktiven Zulagen an dieser freiwilligen Absicherung. Jedoch richten sich die Vergünstigungen nach der Höhe der geleisteten Sparbeitrage, die in der Höhe jedoch begrenzt sind. Wer einen Mindesteigenbetrag einbringt, profitiert meist doppelt. Insbesondere Arbeitnehmer, die über ein niedriges Einkommen verfügen und kinderreiche Familien können von den Zulagen profitieren. Erbringt der Sparer nur zum Teil den geforderten Mindestbeitrag, kann er naturgemäß auch nur mit einer anteiligen Förderung rechnen. Bislang werden noch drei Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen an geforderten Mindestbeiträgen plus staatlicher Zulagen berechnet. Schrittweise erhöht sich diese Summe, bis im Jahr 2008 das Niveau von vier Prozent erreicht worden ist. Wer von der Maximalförderung profitieren will, sollte daher auch bestimmte Beträge einzahlen, bevor man eine Menge Geld verschenkt. Einen Anspruch auf Steuerfreibeträge und staatliche Zulagen haben in der Regel alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, Zivildienstleistende, Soldaten, Arbeitslose, Eltern im sogenannten Elternurlaub und Beamte. Ausgeschlossen von der Riester- Förderung sind Selbstständige, die jedoch die Rürup- Variante wählen können, um auch noch in den Genuss einer freiwilligen Förderung zu gelangen.Gezahlt werden die Leistungen aus der Riester- Förderung mit dem Einsetzen der gesetzlichen Altersrente; also mit 65 oder 67 Jahren. Arbeitnehmer, die bereits mit der Vollendung des 60. Lebensjahres in den Ruhestand gehen, können auch ab diesem Zeitpunkt von der Riester- Rente profitieren. Allerdings wird diese dann lediglich anteilig ausgezahlt, wie es auch bei der gesetzlichen Rente der Fall ist.
Autor:
Corinna Albrecht
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