Kredit ohne Schufa – wer kann ihn beantragen
Wer bei der Schufa einen oder mehrere negative Vermerke hat, kann für Anschaffungen immer noch einen Kredit ohne Schufa aufnehmen. Insbesondere richten sich hier die so genannten Schweizer Kredite an Privatkunden, die nach Möglichkeiten für eine Finanzierung im mittleren Bereich suchen. Für einen Neuwagen ist der Kredit nicht geeignet, für einen gebrauchten oder die neue Wohnungseinrichtung reicht er allerdings aus. Diese Kredite sind auch für Leute interessant, die bei der Schufa eine „weiße Weste“ behalten wollen. Beantragt werden kann der Kredit jeder Zeit bequem im Internet. Dies geschieht bei einem deutschen Vermittler, der den Antrag dann an das Schweizer Kreditinstitut weiterleitet. Bei vollständig eingeschickten Unterlagen kann die Auszahlung bereits nach 8-10 Werktagen erfolgt sein. Wer einen solchen Kredit ohne Schufa überhaupt beantragen kann, darüber geben die Webseiten der Vermittler detailliert Auskunft. Je genauer dort die Auskünfte, desto geringer nämlich auch ihr Aufwand bei der Beantwortung von Fragen und dem Abweisen nicht geeigneter Kunden. Da der Schweizer Kredit ein seriöses Produkt ist, müssen natürlich auch einige Bedingungen vom Kreditnehmer erfüllt werden. Der Antragsteller muss volljähriger und deutscher Staatsbürger sein. Zudem darf er nicht älter als 58 Jahre sein. Als Arbeitnehmer bzw. Beamter muss er seit einem Jahr fest angestellt sein und sein Gehalt muss je nach Steuerklasse und Freibeträgen eine Mindesthöhe haben. Nur so ist die spätere Finanzierung der Raten für den Kreditgeber gewährleistet. Diese Kriterien stellen heraus, dass der Kredit durchaus seriös ist, und sich auch nur an Leute richtet, die ihn reell zurückzahlen können. Die Prüfung durch die Schufa und der Vermerk nach Aufnahme des Kredits entfallen zwar, aber eine Bonitätsprüfung muss zwangsläufig im Rahmen der Wirtschaftlichkeit des Anbieters stattfinden. So werden für die Kredite auch moderate Zinsen gewährleistet, die nur durch minimierte Ausfälle bei den Rückzahlungen gewährleistet werden können. Die genauen Bedingungen für die Aufnahme inklusive Tabellen über das Mindestgehalt findet man in den Internetauftritten.
Autor:
Jens Kleinholz
kleinholz@net-tec-online.de