Günstige Baufinanzierung als Anschlussfinanzierung durchsetzen


Im Rahmen einer Baufinanzierung stellt sich immer wieder die Frage bei
 der Zinsprolongation hinsichtlich der Darlehensbepreisung. Die Banken
 versuchen natürlich den höchstmöglichen Preis durchzusetzen. Ein Kunde
 will bei einer Baufinanzierung so wenig wie möglich bezahlen. Dabei
 wird der Preis durch den Effektivzins bestimmt. Dies ist die
 entscheidende Größe, an der sich ein Kunde zum Beispiel bei einem
 Konditionsvergleich orientieren kann. Im Regelfall wird die
 Zinsprolongation nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit relevant, da die
 meisten Baufinanzierung in Deutschland diese
 Zinsbindungsdauer aufweisen. Zu diesem Zeitpunkt hat der Kunde auch
 ein gesetzliches Kündigungsrecht in Bezug auf das Darlehen. Dies wird
 meistens auch zu seinem Hauptargument bei den Zinsverhandlungen. Dabei
 droht meistens der Kunde mit Kreditablösung, falls die neue Kondition
 nicht seinen Vorstellungen entspricht. Weitere schlagkräftige
 Argumente fehlen. Es wird zwar vorgebracht, dass die bisherigen
 Zahlungen einwandfrei erbracht wurden, aber dem Argument fehlt es an
 Durchschlagskraft. Kann ein Kreditnehmer weitere überzeugende
 Argumente vorbringen, um einen geringen Preis für seine
 Hausfinanzierung bei Zinsverhandlungen durchzusetzen? Ja! Dies
 betrifft vor allem die Kreditnehmer, die viel an Sondertilgungen
 erbracht haben. Der Nominalzins eines Darlehens berücksichtigt die
 Risikokosten (Risikoprämie der Bank für einen eventuellen Ausfall).
 Die Risikokosten werden kalkulatorisch im Voraus in Abhängigkeit von
 der Bonität und des künftigen Zahlungsstroms eines Darlehens
 berechnet. Dabei wird für den Darlehensverlauf der ursprüngliche
 Tilgungsplan unterstellt. Mit Zahlung der Sondertilgungen reduziert
 sich der ausfallgefährdete Betrag erheblich. Die kalkulatorische
 Risikoprämie, die der Kunde bezahlt liegt deutlich über den
 tatsächlichen Risikokosten. Die Differenz vereinnahmt die Bank und
 müsste eigentlich diese zurück an den Kunden bezahlen. Da dies
 rechtlich nicht durchgesetzt werden kann, da die Bank ihre Kalkulation
 nie offen legt, verbleibt die Differenz auch bei der Bank als Gewinn.
 Bei den Zinsverhandlungen kann der Kunde aber sehr wohl auf diese
 Diskrepanz hinweisen und als Verrechnung einen niedrigeren Zinssatz
 für Anschlussfinanzierung fordern.
 
 Autor: Jörg Pankalla
 info(at)maw-service.com