Günstige Baufinanzierung als Anschlussfinanzierung durchsetzen
Im Rahmen einer Baufinanzierung stellt sich immer wieder die Frage bei
der Zinsprolongation hinsichtlich der Darlehensbepreisung. Die Banken
versuchen natürlich den höchstmöglichen Preis durchzusetzen. Ein Kunde
will bei einer Baufinanzierung so wenig wie möglich bezahlen. Dabei
wird der Preis durch den Effektivzins bestimmt. Dies ist die
entscheidende Größe, an der sich ein Kunde zum Beispiel bei einem
Konditionsvergleich orientieren kann. Im Regelfall wird die
Zinsprolongation nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit relevant, da die
meisten Baufinanzierung in Deutschland diese
Zinsbindungsdauer aufweisen. Zu diesem Zeitpunkt hat der Kunde auch
ein gesetzliches Kündigungsrecht in Bezug auf das Darlehen. Dies wird
meistens auch zu seinem Hauptargument bei den Zinsverhandlungen. Dabei
droht meistens der Kunde mit Kreditablösung, falls die neue Kondition
nicht seinen Vorstellungen entspricht. Weitere schlagkräftige
Argumente fehlen. Es wird zwar vorgebracht, dass die bisherigen
Zahlungen einwandfrei erbracht wurden, aber dem Argument fehlt es an
Durchschlagskraft. Kann ein Kreditnehmer weitere überzeugende
Argumente vorbringen, um einen geringen Preis für seine
Hausfinanzierung bei Zinsverhandlungen durchzusetzen? Ja! Dies
betrifft vor allem die Kreditnehmer, die viel an Sondertilgungen
erbracht haben. Der Nominalzins eines Darlehens berücksichtigt die
Risikokosten (Risikoprämie der Bank für einen eventuellen Ausfall).
Die Risikokosten werden kalkulatorisch im Voraus in Abhängigkeit von
der Bonität und des künftigen Zahlungsstroms eines Darlehens
berechnet. Dabei wird für den Darlehensverlauf der ursprüngliche
Tilgungsplan unterstellt. Mit Zahlung der Sondertilgungen reduziert
sich der ausfallgefährdete Betrag erheblich. Die kalkulatorische
Risikoprämie, die der Kunde bezahlt liegt deutlich über den
tatsächlichen Risikokosten. Die Differenz vereinnahmt die Bank und
müsste eigentlich diese zurück an den Kunden bezahlen. Da dies
rechtlich nicht durchgesetzt werden kann, da die Bank ihre Kalkulation
nie offen legt, verbleibt die Differenz auch bei der Bank als Gewinn.
Bei den Zinsverhandlungen kann der Kunde aber sehr wohl auf diese
Diskrepanz hinweisen und als Verrechnung einen niedrigeren Zinssatz
für Anschlussfinanzierung fordern.
Autor: Jörg Pankalla
info(at)maw-service.com