Die Rürup Rente – sie ist „Hartz-sicher“
Die Rürup Rente gibt es, im Gegensatz zur Riesterrente, erst seit dem Jahr 2005. Die Zielgruppe der Rürup Rente sind Selbstständige und Freiberufler, sowie Alleinstehende, deren monatliches Einkommen über 2000 Euro brutto liegt, sowie für Ehepaare, deren monatliches Einkommen zusammen über 4000 Euro brutto liegt. Bei dieser Art der Altersvorsorge bestehen zwar flexible Einzahlungsmöglichkeiten, die insbesondere für Selbstständige und Freiberufliche von Vorteil sind. Der Vorteil besteht nämlich darin, dass diese in der Regel je nach Geschäftslage mal mehr oder mal weniger für ihre Altersrente auf den Vertrag zur Rürup Rente einzahlen können. Die Beiträge sind nämlich variabel, darüber hinaus können durchaus auch hohe Einmalzahlungen geleistet werden. Dadurch ist ein derartiger Rentenvertrag, der auf der Rürup Rente basiert, auch durchaus noch für ältere Menschen interessant, denn man kann sich in der Regel innerhalb von nur wenigen Jahren eine noch tragfähige und staatlich geförderte Altersvorsorge aufbauen. Gerät man als Selbstständiger oder Freiberufler aber einmal in finanzielle Not, weil die Geschäfte nicht so gut laufen, und es kommt zum Beispiel zur Insolvenz und bezieht anschließend gar Arbeitslosengeld II, so ist die Rürup Rente sozusagen Hartz-sicher. Das heißt die Agentur für Arbeit darf einen Versicherungsnehmer, der eine Rentenversicherung auf Basis der Rürup Rente hat, nicht zwingen das damit angesparte Geld zu verwerten. Im Falle einer Insolvenz bleibt bei einem Rürup-Sparer außerdem auch das angesparte Rürup-Kapital außen vor, das heißt es findet keine Berücksichtigung. Während einer Phase, wo keine Beiträge in die Rürup Rente eingezahlt werden können, kann ein Versicherungsnehmer den Rentenvertrag vorübergehend oder auch dauerhaft beitragsfrei stellen lassen.
Autor:
Michaela Schleußner
schleussner(at)vers-online.net