Die Rürup Rente für Gewerbetreibende


Die Rürup Rente für Gewerbetreibende, Selbständige und Freiberufler ist seit ihrer Entstehung zu einer wichtigen Basisrente geworden. Vor allem steuerliche Aspekte kommen hier zum Tragen. Denn die Beiträge einer Rürup Rente sind bis zu einer Höhe von 12.800 Euro für Ledige und 25.600 Euro für Verheiratete als Sonderausgaben von der Steuer abzugsfähig. Dieser abzugsfähige Betrag steigt jedes Jahr um 2 Prozent bis zum Jahr 2025, wobei die Höchstgrenzen bei 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Verheiratete liegen.
Steuerpflichtig, mit dem persönlichen Steuersatz, werden dann erst die späteren Rentenzahlungen, die bis zu einem Rentenbeginn in 2039 mit 52 Prozent versteuert werden und danach mit 100 Prozent, vom persönlichen Steuersatz.
Die Rüruprente darf nur zur persönlichen Altersvorsorge verwendet werden, deshalb wird sie frühestens nach dem 61 Lebensjahr ausgezahlt und zwar immer nur als monatliche private Rente und nicht als Kapitalauszahlung oder ähnliches. Ebenfalls gibt es bei der Rürup-Rente keine Möglichkeit der Beleihung, der Veräußerung oder der Übertragung des Vertrages. Dies wird ähnlich gehandhabt wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung, wo diese Verwertungsmöglichkeiten auch nicht erlaubt sind, wie etwa bei einer privaten Rentenversicherung.
Eine Sicherheit wurde bei der Rürup Rente allerdings miteingebaut, bei der Insolvenz eines Unternehmers ist diese nicht pfändbar, steht also zur Altersversorgung auf jeden Fall zur Verfügung.
Da die Rürup-Rente keine Möglichkeit der Hinterbliebenenversorgung anbietet, werden viele Rürup Verträge mit einer Hinterbliebenenabsicherung angeboten. So kann auch die Versorgung von Ehepartner und Kinder über einen Rürup Vertrag geregelt werden.
Rückwirkend ab 2006 können die Beiträge zur Rürup-Rente ab dem ersten Euro steuerlich geltend gemacht werden, was vorher durch die Günstigerprüfung nicht möglich gewesen war. Denn der Steuerfreiheitsbetrag war mit 5069 Euro zu niedrig angesetzt, und durch Beiträge an die Krankenversicherung, Kapitallebensversicherungen etc. war der Freibetrag meist ausgeschöpft.

Autor:
Frank Gießler
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