Checkliste für den Erwerb von Schiffsfonds
Wenn ein Privatanleger Geld anlegen möchte in einen Schiffsfonds, so kann dieser allein in der Regel die Qualität einer derartigen Beteiligung nur sehr schwer einschätzen. Was der Privatanleger einzig in der Hand hat, ist das so genannte Emissionsprospekt. Aus diesem kann ein Anleger zwar allerhand Informationen herauslesen, aber ob die Angaben wirklich der Wahrheit entsprechen – obwohl eine Prospektwahrheit und eine Prospektklarheit vorausgesetzt wird – und vor allem wie sich ein eventueller Totalverlust auf die Finanzen des Anlegers auswirken könnte, kann dieser in der Regel nicht alleine abschätzen. Alleine checken, ob der Initiator die Wahrheit sagt, kann der Anleger, der in diesem Schiffsfonds sein Geld anlegen möchte, in der Regel nicht allein. Vertraut er aber mehr seinem eigenen Sachverstand. Wesentlichster Punkt vor dem Unterschreiben eines Vertrages ist, dass man sich den Emissionsprospekt gründlich und vor allem auch kritisch durchliest. Insbesondere kritisch sollte man werden wenn von „angenommene“ Ratensteigerungen in den Kalkulationen liest. Es handelt sich dabei nämlich in der Regel um aufgepeppte Zahlen, für die es noch keine vertraglichen Grundlagen gibt. Zu bedenken ist auch, dass die in einem Emissionsprospekt genannten Renditen lediglich Prognosen sind. Es wird grundsätzlich nicht garantiert, dass diese Werte auch auf jeden Fall eingehalten werden. Untersuchungen ergaben, dass nur knapp die Hälfte der Schiffsfonds die im Emissionsprospekt versprochenen Auszahlungen leisten. Bei einigen war die Ausschüttung wesentlich geringer. Bei vielen fand überhaupt keine Ausschüttung statt. Sollte man einen Vertrag unterschrieben haben, bevor man Einblick in ein Emissionsprospekt nehmen konnte, so hat man 14 Tage nach Unterschrift des Vertrages die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten. Autor: Elke Lohre Elke.lohre@onmeco.de