Abgeltungssteuer macht Riester-Rente attraktiver
Abgeltungssteuer - ein Argument für die Riesterrente Wenn es momentan um neue Gesetze geht, trifft man immer öfter auf steuerliche Änderungen. Ganz aktuell ist da die neue Unternehmenssteuerreform, bei der man sehr oft auf den Begriff der Abgeltungssteuer trifft. Was genau hat man darunter zu verstehen und was ändert sich für einen? Laut dieser neuen Unternehmenssteuerreform wird ab Januar 2009 die Abgeltungssteuer gelten. Damit werden Zinsen, Dividenden und private Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren pauschal mit 25 % verzinst. Gewinne aus Immobiliengeschäften sind davon nicht betroffen. Gestrichen wird mit dieser neuen gesetzlichen Regelung das Halbeinkünfteverfahren für Privatpersonen, nach dem bisher nur 50% des Zugewinns versteuert werden musste. Ab 2009 unterliegt dann also der komplette Gewinn den 25% der Abgeltungssteuer. Auch die Spekulationsfrist von einem Jahr hat dann keine Bedeutung mehr. Während man bisher nur Gewinne versteuern musste, die innerhalb des ersten Anlagejahres realisiert wurden, spielt der Zeitpunkt des Verkaufs ab 2009 keine Rolle mehr. Es ist dann also egal, wie lang man seine Wertpapiere besessen hat, bevor man sie mit Gewinn verkauft.
Diese Regelung trifft allerdings nur für Anlagen zu, die nach dem 31.12.2008 begonnen werden. Wenn man dann überlegt, dass die staatlich geförderte Riester Rente das Geld auch in diverse Wertpapiere investiert und regelmäßig auch durch Verkäufe Gewinne realisiert, stellt man sich dann zwangsläufig die Frage, ob man da nicht auch durch die 25% Abgeltungssteuer erhebliche Nachteile erleidet und die zu erwartende private Rente erheblich beeinträchtigt wird. Diese Sorgen sind aber völlig unbegründet, weil die Abgeltungssteuer sowohl bei der privaten Rentenversicherung als auch bei den staatlich geförderten Rürup- und Riester-Rente keine Anwendung findet. Die Riester-Rente und die Rürup-Rente unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass die Ansparphase steuerfrei ist und sich damit die Kursgewinne nicht negativ auf den Vertrag auswirken. Erst bei der Auszahlung der Renten wird dann die Steuer fällig, die sich dann aber nicht an der Abgeltungssteuer orientiert, sondern an dem dann gültigen, persönlichen Steuersatz. Im Hinblick auf die sicher kommende Abgeltungssteuer, bekommt also die Riesterrente neben den Vorteilen der staatlichen Förderung einen weiteren Pluspunkt dazu. Sollte man sich also überlegen, seine private Vorsorge in Form von Wertpapieranlagen tätigen zu wollen, sollte man diese Variante auf jeden Fall in seine Überlegungen einbeziehen.
Autor:
Tim von VSP Financial Services GmbH
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